Der Verband Deutscher Sportfischer e.V., der Landesfischereiverband Bremen e.V. und der Landessportfischerverband Niedersachsen e. V. klagen beim Bremer Verwaltungsgericht gegen den Bau eines Wasserkraftwerkes am Weserwehr in Bremen-Hemelingen. Der LSFV Niedersachsen hat als Hauptbetroffener eine eigene Klageschrift eingereicht.
Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr, der das Planfeststellungsverfahren genehmigt hatte.
Die Verbände beantragen, den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe am Weserwehr mit der dazugehörigen wasserrechtlichen Bewilligung vom 31. Januar 2007 aufzuheben und die Anträge der Firma Weserkraftwerk Bremen GmbH zurückzuweisen.
Der nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Naturschutzverband VDSF e.V. vertritt ca. 700.000 Mitglieder in 23 Landesverbänden in allen Bundesländern.
Bei einem Bau des Wasserkraftwerkes an der Weser sind die VDSF-Landesverbände LSFV Niedersachsen e. V., Sportfischerverband im LFV Weser-Ems e. V., LFV Westfalen und Lippe e. V., LFV Westfalen-Lippe e. V., Thüringer Landesangelfischereiverband e. V., FV Kurhessen e. V., LFV Bayern e. V. und der LFV Bremen e.V. betroffen.
Während des Planfeststellungsverfahrens wurden rechtswidrig außer dem VDSF e.V. auch der LFV Westfalen und Lippe e. V., LFV Westfalen-Lippe e. V., Thüringer Landesangelfischereiverband e. V. und der LFV Bayern e. V. nicht in das Verfahren einbezogen.
V.i.S.d.P. Wolfgang Düver
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten